Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan
Die TIWAG hat im Dezember beim Umweltministerium den Entwurf eines wasserwirtschaftlichen Rahmenplans zur Bewilligung eingereicht. Der WWF und das ÖKOBÜRO sind sich jedoch sicher, dass Energieversorgungsunternehmen wie die TIWAG aufgrund fehlender Gewässerschutzinteressen dazu nicht berechtigt sind. § 53 des Wasserrechtsgesetzes zählt als Voraussetzung zur Einreichung eines derartigen Plans ua. ein Interesse an der Verwirklichung der in §§ 30 a, c und d des Wasserrechtsgesetzes festgeschriebenen gewässerschützenden Ziele auf. Diese Ziele können allerdings durch die Errichtung von weiteren Wasserkraftwerken nicht erreicht werden.
Näheres hierzu finden sie auch in der Studie § 53 WRG >
TT Artikel vom 31.01.2012 „Protest gegen Rahmenplan für Kraftwerke" >
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