Archiv 2015

Steiermark – Erste landesweite Gewässerschutzverordnung

Steiermark Vorreiter mit erster landesweiter Gewässerschutzverordnung

Lob und Kritik von WWF und UNI GRAZ

In Vorarlberg und für Teile Tirols gibt es sie schon per Regierungsbeschluss bzw. Verordnung: ökologisch bedeutende Gewässerstrecken, die von einem weiteren Ausbau der Wasserkraft ausgenommen werden, also faktische Ausschlussstrecken oder auch „No-Go-Strecken“.

Nun hat das Land Steiermark als erstes Bundesland eine Verordnung aufgelegt, in der eine Einteilung der Fließgewässer in 3 Kategorien erfolgt:

  • Kategorie A – Bewahrungsstrecken
  • Kategorie B – ökologische Vorrangstrecken
  • Kategorie C – Abwägungsstrecken.

Ein Anlass zum Feiern aus der Sicht aller „Flussbegeisterten“ möchte man meinen und in der Tat gehen die Steirer mit ihrem Entwurf weiter in Richtung eines fachlich fundierten Gewässerschutzes als alle anderen Bundesländer.

Bei genauer Durchsicht offenbaren sich jedoch einige kritische Punkte,  in denen der Schutz zu Gunsten von Nutzungsinteressen der Wasserkraftindustrie zurückgestuft wurde.

Nur 20% der Flüsse wurden untersucht

So sind insgesamt nur ein Fünftel der relevanten Gewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 Quadratkilometer überhaupt untersucht und eingestuft worden.
Was mit den restlichen Gewässern passiert, bleibt weiterhin unklar oder besser gesagt, ist „Verhandlungssache“.
Prominentes Beispiel: die Schwarze Sulm, um die seit Jahren ein erbitterter Kampf – Naturschutz gegen Privat – Investoren tobt.

Schutz von Flüssen in Schutzgebieten

Ähnliche Defizite gibt es im Bereich bestehender Schutzgebiete.
Die Bewahrung von Flüssen innerhalb eines Naturschutzgebietes oder gar eines Europaschutzgebiets, sollte außer Frage stehen. Nicht so im derzeitigen Entwurf. Zubringerbäche zur steirischen Salza im Naturschutzgebiet „Wildalpener Salzatal“ oder zur Lafnitz im Natura 2000-Gebiet „Teile des steirischen Jogl- und Wechsellands“, sind nicht berücksichtigt.

Kategorie Abwägungsstrecken?

Und schließlich die Kategorie Abwägungsstrecken. An der Oberen Mur sind Abwägungsstrecken, in denen neue Wasserkraftnutzung möglich sein soll, in zwei Abschnitten mit bedeutendem Huchenaufkommen verzeichnet. Teile davon betreffen zudem noch ein gewässerrelevantes Natura 2000-Gebiet. An der Lafnitz ist im Moment ein Mosaik an Abwägungsstrecken abwechselnd mit ökologischen Vorrangstrecken verzeichnet, das  im Widerspruch zu dem dort existierenden Äschenvorkommen und dem erwähnten Europaschutzgebiet steht.

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Verordnungsentwurf haben Steven Weiss, Professor für Zoologie und Fischexperte der Uni Graz und der WWF Österreich auf diese Mängel hingewiesen.

Der WWF und Professor Weiss fordern die Steirische Landesregierung auf, die noch bestehenden Defizite im Verordnungsentwurf zu beheben, damit die bedeutendsten Flüsse und Bäche der Steiermark dauerhaft und ausreichend bewahrt werden können.

Gemeinsame Stellungnahme WWF & Universität Graz zur Gewässerschutzverordnung Steiermark

Stellungnahme

pdf – 1,93 MB
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