Archiv 2011

Weisungsfreiheit des Tiroler Landesumweltanwalts

Tiroler Besonderheit

Alle anderen acht Landesumweltanwälte in Österreich sind weisungsfrei und können unabhängig vom Regierungswillen bis zum Verwaltungsgerichtshof beeinspruchen. Die Weisungsfreiheit für die Umweltanwaltschaft in Tirol wäre dringend notwendig und sehr zu begrüßen.

Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit sind ganz wichtige Instrumente für eine effektive Umweltanwaltschaft, für Demokratie und Rechtsstaat. In acht Bundesländern ist es selbstverständlich, dass der Landesumweltanwalt gegen Entscheidungen des Landes berufen darf, nur in Tirol nicht. 

Ein Beschwerderecht ist ein Muss in einen modernen Rechtsstaat, warum in Tirol nicht? Nur ein sorgsamer Umgang sichert der nächsten Generation das unverzichtbare Kapital und Erbe: nämlich Natur und Lebensraum.
Daher appelliere ich an alle, denen die tolle Arbeit unserer Tiroler Umweltanwaltschaft etwas bedeutet, für eine rasche Weisungsfreiheit unserer Umweltanwaltschaft einzutreten. Tirols Natur ist unser natürliches Kapital !!!

Tiroler Umweltanwaltschaft

< Zurück